Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballschule René Schneider & Henryk Pyritz GbR (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax oder E-Main vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/n, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande. Die Anmeldung ist zu senden an: Fußballschule René Schneider & Henryk Pyritz GbR, Am Stegebach 12e, 18209 Bartenhagen-Parkentin oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
2 Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf dem Prospekten, Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.fussballschule-schneider.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.
3 Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.
4 Bezahlung
Sobald die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung bei der Fußballschule René Schneider eingegangen ist, erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), die gleichzeitig eine Rechnung ist. Die Anmeldegebühr/Rechnungsbetrag wird dann per Lastschrift eingezogen und/oder ist daraufhin innerhalb von 14 Tagen (bzw. bis zum angegebenen Datum) auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, erlischt das Recht auf die Teilnahmeplatzreservierung. Sollten Gebühren entstehen (durch Mangels Deckung vom Konto, Rückbuchungen des Kunden, etc.), so werden diese zusätzlich zu den offenen Forderungen des Kunden erhoben!
5 Rücktritt im Bereich Feriencamps
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Die Kündigung ist zu senden an: Fußballschule René Schneider & Henryk Pyritz GbR, Am Stegebach 12e, 18209 Bartenhagen-Parkentin oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:
Bei Abmeldung bis sechs Wochen vor dem Kursbeginn werden 25,00 € als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Kursbeginn werden 30% der Teilnahmegebühr erhoben. Wird innerhalb der letzten zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt, sind 50% der Teilnahmegebühr zu entrichten! (Ausnahme, es ist gleichwertiger Ersatz vorhanden!)
Wird eine Kursteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Ebenfalls gelten Sonderregelungen bei akuter Krankheit oder bei Unfällen! (siehe unter 9. Krankheit)
6 Rücktritt/Kündigung im Bereich Kita- Fördertraining
Der Kunde kann jeweils zum Monatsende seinen Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss spätestens zum 15. des Monats bei der Fußballschule René Schneider & Henryk Pyritz GbR, Am Stegebach 12e, 18209 Bartenhagen-Parkentin oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingegangen sein. Mit der Kündigung des Vertrages sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen. Wird die Trainingsteilnahme, aus welchen Gründen auch immer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Findet keine Kündigung statt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen weiteren Monat.
7 allg. Fahrleistungen
Der Kunde kann beim Anbieter einen Fahrdienst buchen. Dies kann nur schriftlich erfolgen. Sollte der Kunde den Fahrdienst nicht mehr in Anspruch nehmen wollen/können, so muss der Kunde diesen kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss spätestens zum 15. des Monats bei der Fußballschule René Schneider & Henryk Pyritz GbR, Am Stegebach 12e, 18209 Bartenhagen-Parkentin oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingegangen sein. Mit der Kündigung des Vertrages sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.
8 Durchführung
Für die Dauer der Leistung der Fußballschule René Schneider übertragen die Erziehungsberechtigten dem Anbieter der Fußballschule René Schneider die Aufsichtspflichten und – rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainern/Betreuern der Fußballschule René Schneider Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Anbieter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballschule René Schneider, seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle der Fußballschule René Schneider.
9 Krankheit
Im Krankheits- oder Verletzungsfall während des Feriencamp erfolgt bei Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung von 50 % des Teilnahmebeitrages. Eine derartige Rückerstattung ist ausgeschlossen, wenn der Abbruch der Veranstaltung bei einem Feriencamp erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt. In jedem Fall muss der Nachweis durch ein ärztliches Attest erfolgen!
Sollte der Kunde durch ein Krankheits- oder Verletzungsfall nicht am dem von Ihm gebuchten Kita-, bzw. Fördertraining teilnehmen können, so gibt es keine Rückerstattungvon Beiträgen.
10 Urlaub im Bereich Kita- Fördertraining
Sollte der Kunde durch Urlaub nicht am dem von Ihm gebuchten Kita-, bzw. Fördertraining teilnehmen können, so gibt es keine Rückerstattung von Beiträgen!
11 Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leitungsbeginn der Fußballschule René Schneider den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren.
Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps/Training der Fußballschule René Schneider sind dem jeweiligen verantwortlichem Leiter der Fußballschule René Schneider oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung der Fußballschule René Schneider führen.
12 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung/Training vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung/Training den Vertrag kündigen:
a) Bis zwei Wochen vor einem Feriencamp.
Wird ein Fußballkurs/Training vom gastgebenden Verein oder der Fußballschule René Schneider mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung/Camp/Training angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung/Camp/Training anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung/Camp/Training ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
b) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.
13 Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Vorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die Fußballschule René Schneider keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden/Events.
14 Beschränkung der Haftung
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bzw. des/der für ihn handelnden Erziehungsberechtigten, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z. B. im Falle des Vorsatzes, bei grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.
15 Versicherung
Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein. Mit der Mitgliedschaft im FC Förderkader René Schneider e.V. wird der Kunde zusätzlich bei der Teilnahme am Trainings-, bzw. Wettkampfbetrieb im sportlichen Bereich des Vereins versichert.
16 Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung/Training krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
17 Recht am eigenen Bild / der eigenen Stimme
Jeder Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien (unter anderem Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet, Flyer, Plakate) ein in die unentgeltliche Verwendung des Bildes der Teilnehmer und der Stimmen durch die Fußballschule René Schneider für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der Fußballschule René Schneider oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. Die Einwilligung erstreckt sich auf die Vervielfältigung und Benutzung des Bildes/der Stimme in üblicher und angemessener Weise. Und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichem oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken.
18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt
19 Gerichtsstand
Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.
Anbieter: Fussballschule René Schneider, Amtsgericht Rostock,
Geschäftsführer: René Schneider & Henryk Pyritz
Rostock Stand 31.12.2014